AGB Alltagspfoten

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese AGB gelten ausschließlich für die Angebote/Dienstleistungen der  Hundeschule Alltagspfoten - mobile Hundeschule.

Kein Umsatzsteuerausweis aufgrund Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG.
§ 1  Vertragsabschluss
Vertragsgegenstand sind Einzelstunden, festen Gruppenstunden, Kurse, Workshops sowie Aktivitäten wie Lernspaziergang für

Hund und Halter.
Mit der Anmeldung zu einer der o.g. Dienstleistung für Hund und Halter, bietet der Teilnehmer verbindlich einen Vertragsabschluss an. Dieser kann in mündlicher und oder schriftlicher Form jeder Art erfolgen.

Die Anmeldung des Teilnehmers ist verbindlich.
Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung.
Sie ist bindend für den Teilnehmer und verpflichtet zur Zahlung der gesamten Kursgebühr oder der Dienstleistung von Einzelstunden.
Mit der Anmeldung werden die AGB von Alltagspfoten und die Teilnahmebedingungen anerkannt.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Alltagspfoten - mobile Hundeschule, Sibylle Priehäußer schriftlich oder mündlich zustande.

 

§ 2  Leistungsbeschreibung

Die vertraglich vereinbarte Leistung durch die Hundeschule Alltagspfoten können Sie der Homepage entnehmen.

Eine Erfolgsgarantie kann nicht abgegeben werden, da der Erfolg maßgeblich von der Mitarbeit und Umsetzung durch den/die Teilnehmer/in gegeben ist.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Durchführung eines Kurses oder einer Veranstaltung durch eine bestimmte Person - eine/n bestimmte/n Trainer/in.


§ 3  Bezahlung
Die Gebühr eines Kurses oder einer einmaligen Veranstaltung ist bei der Anmeldung fällig.
Bei Annahme des Vertrages bestimmt der Organisator einen Zahlungszeitpunkt, der zwingend einzuhalten ist.
Bei Zahlungsverzug erlischt selbstverständlich die Teilnahmeberechtigung.
Die Teilnahmegebühren sind auf folgendes Konto zu überweisen oder bar zum Kurs / Veranstaltungsbeginn zu entrichten:
OLB Oldenburg , IBAN DE4328020050 1243124302 Sibylle Priehäußer
Im Falle des Rücktritts durch den Teilnehmer werden von Alltagspfoten folgende nachstehende Stornierungskosten in Rechnung gestellt.
Sie betragen in Abhängigkeit von der Rücktrittserklärung:
Bis 4 Wochen vor Beginn des Leistungstermins 30% der Teilnahmegebühr
bis 3 Wochen vor Beginn des Leistungstermins 50% der Teilnahmegebühr
ab 1 Woche vor Beginn des Leistungstermins erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

§ 4  Absagen von Einzelstunden, Gruppenstunden, Lernspaziergängen durch

den Teilnehmer

Die Absage des Teilnehmers muss für Einzelstunden und Lernspaziergänge

mindestens 48 Stunden vor Beginn per Telefon, SMS oder E-Mail stattfinden.

Erfolgt dies nicht oder später, wird die jeweilige Gebühr in voller Höhe berechnet.

Gruppenstunden:
Eine Erstattung von anteiligen Gebühren für nicht in Anspruch genommene Leistungen ist ausgeschlossen.

Alltagspfoten:

Bei Absage einer einmaligen Veranstaltung erlischt der bestehende Vertrag.  Schon gezahlte Teilnahmegbühren werden erstattet.

Bei Ausfall des Trainers oder Ausfall einer Kursstunde wegen Wetterlage ( zu kalt, zu heiß, zu nass, zu stürmisch ), Krankheit oder anderweitig

höherer Gewalt - wird dieses Kursstunde zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.

In diesem Fall besteht kein Rechtsanspruch auf anteilige Rückzahlung der Kursgebühr.


§ 5  Rücktritt durch Hundeschule Alltagspfoten
Die Hundeschule Alltagspfoten kann vom Vertrag zurücktreten:
Ohne Einhaltung einer Frist, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält, insbesondere wenn Gewalt am

eigenen Hund angewendet wird- ebesno wenn der Teilnehmer die Veranstaltung stört oder

sich den Anweisungen des Trainers wiedersetzt.

Sollte die erforderliche Mindestteilnehmerzahl für den gebuchten Kurs / oder die Veranstaltung nicht erreicht werden, kann Alltagspfoten bis 3 Tage vor der Veranstaltung zurücktreten.

Bei Ausfall eines Kurses oder einer Veranstaltung kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten, schon geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.
§ 6  Haftung der Hundeschule Alltagspfoten
Die Hundeschule Alltagspfoten haftet nicht für Schäden an denen ihr zur Ausbildung oder Betreuung anvertrauten Tieren.
ebenso keine Haftung für Schäden, die von Dritten oder deren Hunden herbeigeführt wurden.

§ 7   Haftung des Teilnehmers

Der Teilnehmer erklärt das sein Hund die Grundimmunisierung erhalten hat und keine ansteckenden Krankheiten hat.

Akute oder chronische Erkrankungen sind vor Veranstaltungsbeginn mit zu teilen.

Bei Antritt der Veranstaltung/ des Kurses muss der Hund über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen.

Kinder & Jugendliche unter 16 J. dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen aktiv am Unterricht  teilnnehmen.

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet darauf zu achten, das keine Gefahr von seinem Hund für andere Teilnehmer oder Hunde ausgeht.

§ 8  Mitwirkungspflicht
Jeder Teilnehmer  ist im Interesse eines reibungslosen Veranstaltungsablaufes verpflichtet, den Weisungen des verantwortlichen Trainers Folge zu leisten.
Die Hundeschule Alltagspfoten behält sich vor, bei ausbleibender Pünktlichkeit des / der Teilnehmer /-in, eine weitere Teilnahme

ab zu lehnen.

Eine Rückerstattung der Kosten erfolgt in diesem Fall nicht.
Die Kursinhalte inklusive der ausgegebenen Unterlagen unterliegen dem Copyright und dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung vom Organisator vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
 
§ 9 Bild- und Tonmaterial Copyright
Alle Bild- und Tonträger, die im Zusammenhang mit der Hundeschule Alltagspfoten erstellt werden, dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung weder ganz noch teilweise veröffentlicht werden.
Alle Bild- und Tonträger, die im Zusammenhang mit der Hundeschule Alltagspfoten erstellt wurden, können vom dieser zu Veröffentlichungszwecken auf der eigenen Homepage oder auf der eigenen Facebook Seite  ohne vorherige Absprache, genutzt werden.

 

§ 10  Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
§ 11  Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Oldenburg i.O.
Ansprüche gegen die Hundeschule Alltagspfoten verjähren entsprechend den gesetzlichen Richtlinien des BGB.